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Allgemeine Geschftsbedingungen der Albertinaplatz Communication Consulting GmbH

1. Vertragsgrundlage, Verträge
Rechtsverbindliche Aufträge bzw. Vereinbarungen kommen durch eine schriftliche, firmenmässig gezeichnete Auftragsbestätigung der Albertinaplatz Communication Consulting GmbH zustande. Offerte sind grundsätzlich freibleibend. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er Auftraggeber und Vertragspartner ist und grundsätzlich das Entgelt für die erbrachten Leistungen schuldet. Erst die vollständige Bezahlung, allenfalls durch Dritte (insb. Arbeitsmarktservice und/oder WAFF), wirkt für den Kunden schuldbefreiend.

2. Vertragsdauer
Ein rechtsgĂĽltiger Vertrag mit dem Auftragnehmer endet mit der Erledigung aller schriftlich vereinbarten Dienstleistungen. FĂĽr Lehrveranstaltungen gilt die jeweils festgelegte Dauer.

3. Leistungen, Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist angebotsspezifisch. Er beinhaltet alle im Vertrag oder im Bestellformular angegebenen Dienstleistungen. Zusätzliche Dienstleistungen müssen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen können nicht berücksichtigt werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die in seinen Publikationen beschriebenen Leistungen jederzeit zu ändern. Bei Verträgen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bedingungen.

4. Gewährleistung
Die Albertinaplatz Communication Consulting GmbH übernimmt keine Gewähr bei Druck- , Schreib- und Rechenfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten und behält sich das Recht vor Verträge, die aufgrund solcher Fehler abgeschlossen wurden, zu kündigen und den Auftraggeber in geeigneter Weise zu informieren. Beanstandungen sind bis spätestens 10 Werktage nach dem Erhalt von Dienstleistung und Rechnung in schriftlicher Form einzubringen.

5. Preise
Alle Preise gelten wie vertraglich vereinbart. Preise in Offerten gelten für höchstens 14 Tage, danach bis zu ihrer Änderung. Mit der Preisänderung verlieren alle betroffenen Offerte ihre Gültigkeit. Weiters gelten die Bestimmungen aus Punkt 4 dieser AGB.

6. Rechnungslegung

Die Rechnungslegung für Kurse/Seminare erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu 100% des Gesamtbetrages im Voraus. Der Gesamtbetrag muss bis spätestens 5 Werktage vor Beginn des Kurses/Seminars auf das Konto der Albertinaplatz Communication Consulting GmbH eingegangen sein. Sollte innerhalb dieser Frist keine Zahlung auf das Konto des Auftragnehmers eingehen, behält dieser sich das Recht vor, sämtliche gebuchten Leistungen zu stornieren. Stornokosten werden gemäss Punkt 7 dieser AGB vom Auftraggeber getragen. Bei Bezahlung der erbrachten Leistungen durch den Arbeitsmarktservice oder den WAFF erfolgt die Rechnungslegung spätestens mit Kursbeendigung. Der volle Betrag ist längstens 14 Tage nach Beendigung des Kurses/Seminars fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 1% p.M. als vereinbart.

7. Stornobedingungen

Bei der Stornierung eines bereits fixierten Termins gelten folgende Konditionen: Bei einer Stornierung 10 Werktage vor Beginn sind 10%, bei weniger als 10 Werktagen vor Beginn sind 50% des Gesamtbetrages fällig. Geht bis spätestens 3 Werktage vor Kurs-/Seminarbeginn keine schriftliche Abmeldung bei uns ein, stellen wir die volle Kurs-/Seminargebühr in Rechnung.

8. Terminänderungen und Absagen
Sollte eine Lehrveranstaltung durch Krankheit eines Trainers oder sonstige unvorhergesehene Umstände ausfallen, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Lehrveranstaltung. Weiters können vom Auftraggeber keinerlei Ansprüche für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Lehrveranstaltungstermine kurzfristig zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist. - Bei bereits laufenden Lehrveranstaltungen verpflichtet sich der Auftragnehmer in Absprache mit dem/der LehrveranstaltungsteilnehmerIn Ersatztermine zu vereinbaren.

9. Teilnahmebestätigungen, Zeugnisse
Nachweise ĂĽber den positiven Abschluss einer Lehrveranstaltungen werden nur dann ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens dreiviertel der Gesamtdauer anwesend war und die Kenntnisse des Teilnehmers nach der Absolvierung des Kurses hinsichtlich der vermittelten Inhalte vom Trainer als ausreichend eingestuft wurden.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Es gilt östrreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Wien. Es wird ausdrücklich österreichische inländische Gerichtsbarkeit vereinbart. Für eine als rechtsunwirksam erklärte Bestimmung dieser AGB tritt eine Bestimmung an deren Stelle, die der rechtsunwirksamen Bedingung im wirtschaftlichen Sinne möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen bleiben in einem solchen Fall unberührt.